Autoversicherung vergleichen - lohnt sich das, wenn ich sowieso schon in einer niedrigen Schadensfreiheitsklasse bin? Ein Vergleich lohnt sich immer, denn fast jeder Fahrzeughalter findet eine oder sogar mehrere Kfz-Versicherungen die billiger sind. Wenn ein Fahrzeugwechsel stattfindet müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden, ansonsten muss die Kündigung bis spätestens 30.11. bei der bisherigen Versicherung vorliegen, damit sie zum 31.12. erlischt. Das weiß eigentlich auch jeder Fahrzeughalter weil die Versicherungsgesellschaft dieses Sonderkündigungsrecht für die Neukunden Werbung nutzen. In Zeitungen, Fernsehen, Internet usw. wird man schon im Oktober mit einer Werbeflut der Autoversicherer konfrontiert und mitunter bleibt auch der Briefkasten davon nicht verschont.
Konkurrenzkampf bei den Autoversicherern
Der Konkurrenzkampf unter den Versicherungsgesellschaften ist groß und besonders zum Jahresende will jede der anderen die Kunden abspenstig machen. Ein Sonderkündigungsrecht haben die Versicherten auch nach der Regulierung von einem Unfallschaden oder nach einer Erhöhung der Versicherungsprämie. Die meisten Fahrzeughalter wechseln die Versicherung aber erst, wenn sie ein neues Fahrzeug anmelden. Im Internet führen die einen Vergleich durch und entscheiden sich dann für einen günstigen Versicherer. Der Antrag für die Versicherung kann bequem online gestellt werden und die eVB-Nummer wird ihnen dann umgehend per E-Mail zugesandt.
Die Doppelkarte gibt es nicht mehr
Die eVB-Nummer ist der Ersatz für die früher verwendete Doppelkarte, die vielen Fahrzeughaltern noch bekannt ist. Mit der eVB-Nummer hat sich bei der Anmeldung vom Fahrzeug alles vereinfacht. Warteschlangen bei der Kfz Zulassungsstelle waren früher ganz normal. Dank der elektronischen Versicherungsbestätigung kann das Fahrzeug innerhalb von kurzer Zeit angemeldet werden. Für die Fahrzeughalter ist das ein großer Vorteil, denn gerade Berufstätige müssen sich nicht mehr frei nehmen, wenn sie ein Fahrzeug anmelden wollen.